Zahnverfärbungen, vor allem im sichtbaren Frontzahnbereich, können erhebliche ästhetische Beeinträchtigungen darstellen. Sie können unterschiedliche Ursachen haben. Neben einer von Natur aus dunklen Zahnfarbe, kann diese Beeinträchtigung auch durch Verfärbungen durch Genußmittel wie Tee, Kaffee, Tabak oder Rotwein zustande gekommen sein. Zum Aufhellen von Verfärbungen stehen verschiedene Methoden zur Verfügung. Man unterscheidet zwischen "Home-Bleaching" und "inoffice-Bleaching".
Home Bleaching:Bei diesem Verfahren wird zunächst ein Abdruck von den zu bleichenden Zähnen genommen, um eine individuelle Kunststoffschiene anzufertigen. In diese Kunststoffschiene wird dann das Bleichmittel eingebracht und über Nacht getragen. Die Dauer einer Behandlung liegt in der Regel bei etwa 14 Tagen, hängt aber vom Grad der Verfärbungen ab.
Diese Methode findet in der Praxis statt und dauert, je nach Anzahl der zu bleichenden Zähne, ungefähr eine Stunde. Im Gegensatz zum "Home-Bleaching" liegt eine höhere Konzentration des Bleichmittels vor. Daher reichen auch 1 bis 2 Sitzungen. Viele Patienten bevorzugen das Bleichen in der Praxis. Behandlung von avitalen Zähnen (toten Zähnen): Zähne mit abgestorbenem oder entferntem Nerv verfärben sich mit der Zeit und wirken unästhetisch. Hierbei besteht die Möglichkeit den Zahn von "Innen" zu bleichen. Das Bleichmittel wird in das Zahninnere eingebracht und dort für etwa eine halbe Stunde belassen. Gegebenenfalls wird der Zahn verschlossen um das Bleichmittel länger wirken zu lassen damit auch hartnäckige Verfärbungen verschwinden.
Mittels der sogenannten Schmelzätz- und Dentinbonding Technik kann die Restzahnhart- substanz so vorbereitet werden, dass eine besondere Verbindung zwischen Zahn und Füllung (Kunststoff oder Keramik) hergestellt werden kann
Keramikrestaurationen sind im sichtbaren Seitenzahnbereich eine ästhetisch hervorragende Alternative zu den bewährten Goldinlays.
Bei ästhetisch unbefriedigenden Frontzahn-verhältnissen, wie sie durch angeborene Zahnhartsubstanzdefekte oder Zahnmissbildungen auftreten, ist heute nicht mehr die totale Überkronung nötig. Bei ausreichender Restzahnhartsubstanz reicht eine Verblendschale völlig aus. Solche Konstruktionen werden ausschließlich aus keramischen Massen hergestellt.