Narkose
Alle zahnärztlichen Behandlungen sind, sofern es der allgemeine Gesundheitszustand des Patienten zuläßt, unter Narkose oder Sedierung (Dämmerschlaf) möglich.
Diese Maßnahmen erfordern einen erhöhten organisatorischen Aufwand, da diese Behandlung in Kooperation mit einem Narkosearzt an einer Klinik erfolgt.